Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer Sie sind bereits SchweizerbürgerIn und möchten das Gemeindebürgerrecht von Rheinfelden erwerben. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Rheinfelden wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen. Wer bereits in mehr als einer Gemeinde heimatberechtigt ist, hat nachzuweisen, dass er nach der beantragten Einbürgerung in Rheinfelden insgesamt noch höchstens 2 Bürgerrechte besitzt. Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Wohnen Sie schon längere Zeit in der Schweiz und möchten nun das Schweizer Bürgerrecht beantragen? Folgende Voraussetzungen müssen somit für eine Einbürgerung erfüllt sein: Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Doppelzählung zwischen 10. und 20. Lebensjahr) Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Aargau 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochener Wohnsitz in Rheinfelden Eingliederung in schweizerische und aargauische Verhältnisse Vertrautheit mit schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz Aufgabe der Behörde ist insbesondere auch, Ihre Verbundenheit mit der Schweiz (Assimilation und Integration) zu überprüfen. Bei Fragen und Anliegen können Sie sich telefonisch oder persönlich an die Kanzlei, Herr Daniel Vulliamy, wenden. |
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