Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018; BeschlüsseGestützt auf §26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Dezember 2018 hiermit veröffentlicht:
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 2019 Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 6. Dez. 2018
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