Verpflichtungserklärung
- Der zukünftige Gast muss bei der zuständigen Schweizer Vertretung seines Wohnlandes vorsprechen und ein Formular "Verpflichtungserklärung" verlangen.
- Der Gast füllt seine Personalien aus und schickt die Verpflichtungserklärung zum Garant in die Schweiz
- Der Garant füllt seine eigenen Personalien aus und bringt das Formular den Einwohnerdiensten seines Wohnortes.
- Die Einwohnerdienste überprüfen die finanziellen Verhältnisse des Garanten und schicken das Formular mit einem positiven oder negativen Bericht zur Einreiseerteilung an das Migrationsamt des Kantons Aargau
Preis: 61.00 Fr.