StipendienausschreibungGesuche um Zuteilung von Stipendien aus dem allgemeinen Stipendienfonds der Stadt Rheinfelden und den Familienfonds Bröchin und Nussbaumer für das 2. Semester des Ausbildungs-/Studienjahrs 2018/2019 sind bis spätestens 15. April 2019 bei der Stadtkanzlei, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden, einzureichen. Über die Vergabe von Stipendien aus der Familienstiftung Bröchin entscheidet der Stiftungsrat. Die Stadtkanzlei prüft diese Gesuche und leitet sie, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, an den Stiftungsrat der Familienstiftung Bröchin zum Entscheid weiter. Bitte beachten Sie, dass Stipendiengesuche in erster Linie beim Kanton Aargau (www.ag.ch/stipendien) eingereicht werden müssen. Aus dem Stipendienfonds der Stadt Rheinfelden werden nur Stipendien ausgerichtet, wenn der Kanton Aargau das Gesuch bereits abgelehnt hat. Der ablehnende Entscheid des Kantons Aargau ist dem Gesuch für Rheinfelden beizulegen. Datum der Neuigkeit 4. Feb. 2019
|