Der Gemeinderat hat am 16. August 2010 den Gestaltungsplan K "Cardinal Areal" mit folgenden Anpassungen gegenüber der öffentlichen Auflage zum Beschluss erhoben: - §14 SNV "Erschliessung". Begrenzung der Anzahl Parkplätze auf maximal 150 Parkfelder über die östliche Arealerschliessung ab der Habich-Dietschy-Strasse mit Verhinderung von Suchverkehr, Reduktion Verkehrsaufkommen und Sicherstellung an die hohen gestalterischen Qualitäten an eine gute Siedlungsanbindung.
- §15 SNV "Erschliessungsbereiche". Keine Erschliessung von oberirdischen Parkplätzen über den östlichen Anschluss.
- §24 SNV "Freihaltebereich". Innerhalb des Freihaltebereichs von 15m sollen keine Zufahrten oder Tiefgarageneinfahrten realisiert werden können.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Rechtsabteilung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf dem Sekretariat der Bauverwaltung eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplan K "Cardinal Areal" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§132 Abs. 1 BauG).
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