Richtpläne, Konzepte
Neben den bekannten kommunalen Planungsinstrumenten wie der allgemeine Nutzungsplan und der Sondernutzungsplan hat die Stadt Rheinfelden in den vergangenen entwicklungsstarken Jahren auch die laufende Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeit in verschiedenen behördenverbindlichen Richtplanungen festgeschrieben. Art. 2 der Bau- und Nutzungsordnung führt die wichtigsten kommunalen Richtpläne auf.
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