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Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Gemeinde. Sie entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Eingeladen sind alle Stimmberechtigten. Die Versammlung ist öffentlich - für Gäste sind separate Sitzplätze reserviert.
| Aufgaben: | Unter § 20 des Gemeindegesetzes sind die Aufgaben der Gemeindeversammlung abschliessend aufgezählt. Die wichtigsten Aufgaben sind: Genehmigung Voranschlag (Budget) und Festlegung des Steuerfusses Genehmigung der Gemeinderechnung Genehmigung von Reglementen in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden Beschlussfassung über Beitritt zu einem Gemeindeverband / Genehmigung von Gemeindeverträgen Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben |
| Voraussetzungen: | alle Stimmberechtigten |
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